Stellenbeschreibung für Pflegehelfer/-innen in der ambulanten Pflege

Stellenbezeichnung: Pflegehelferin

Erforderliche Qualifikation:  Ausbildung zum Pflegehelfer in der Altenpflege (200 Stunden)

Bereich: Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung

 

Ziel der Stelle:

  • Eigenverantwortliche Erfüllung der anfallenden pflegerischen und dokumentarischen Tätigkeiten                                                    
  • Kundengerechte Ausführung von Aufgaben unter Berücksichtigung von aktuellen Pflegetechniken in Bezug auf das jeweilige Krankheitsbild
  • Berücksichtigung der aktuellen Pflegewissenschaft bei der täglichen Arbeit
  • Berücksichtigung der Qualitätskriterien und gesetzlichen Vorgaben
  • Sicherstellung der Pflegequalität in allen drei Ebenen
  • Weitergabe von Informationen an alle an der Pflege Beteiligten

Persönliche Eigenschaften des Stelleninhabers:

  • Zuverlässigkeit
  • Pünktlichkeit
  • Ehrlichkeit
  • Verschwiegenheit
  • Einfühlungsvermögen
  • Fähigkeit, sich abgrenzen zu können
  • Innovationsbereitschaft
  • Lernbereitschaft

Aufgaben und Tätigkeiten:

  • Durchführung von Grundpflege (SGB XI)
  • wirtschaftlicher Umgang mit Pflegemitteln und Pflegehilfsmitteln
  • Sach- und fachgerechte Dokumentation
  • Entwicklung von neuen Konzepten in Zusammenarbeit mit dem Qualitätsbeauftragten
  • Führen von Gesprächen mit allen an der Pflege Beteiligten
  • aktive Teilnahme an Dienstbesprechungen
  • Erbringung zusätzlicher Betreuungsleistungen gemäß § 45 b Abs.1 Ziffer 3 SGB XI

Anforderungen:

  • Kommunikationsbereitschaft
  • Flexibilität
  • Aufnahmebereitschaft
  • Teamfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Gepflegtes Äußeres
  • Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (10-15 Std. jährlich)

Neben den hier und in der Anlage aufgeführten Aufgaben und Tätigkeiten sind Sie als Stelleninhaber verpflichtet, auch andere Ihrer Vorbildung und Ihren Fähigkeiten entsprechende Einzelaufträge auszuführen, die dem Wesen nach zum Aufgabengebiet gehören oder betrieblich notwendig sind.

 

Grundpflege:

Kompetente Versorgung der Patienten entsprechend der Inhalte der Leistungskomplexe des SGB XI und der Leistungen nach  BSHG,

 

Hauswirtschaftliche Versorgung:

Kompetente Versorgung der Patienten entsprechend der Inhalte der Leistungskomplexe des SGB XI und der Leistungen des BSHG.